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Nahaufnahme eines Zeckenbisses auf menschlicher Haut – Symbolbild für Zeckenstich-Behandlungen und korrekte GOÄ-Abrechnung bei Zeckenbiss

Zeckenbiss richtig abrechnen: GOÄ-Ziffern für Zeckenstich-Behandlungen

Mit den warmen Monaten beginnt auch die Hochsaison für Zeckenstiche (umgangssprachlich oft als Zeckenbisse bezeichnet). Ob nach einem Spaziergang im Wald oder beim Spielen im Garten, die kleinen Blutsauger werden im Sommer schnell zu einer gesundheitlichen Sorge. Für Ärzte stellt sich dabei nicht nur die medizinische, sondern auch die abrechnungstechnische Frage:

Wie wird die Behandlung nach der GOÄ korrekt abgerechnet?

Die Antwort hängt von den durchgeführten Maßnahmen ab, wie etwa der einfachen Entfernung der Zecke, dem Einsatz einer Lokalanästhesie oder der Durchführung einer Tetanusimpfung. Auch Folgebehandlungen, etwa bei Verdacht auf Borreliose oder eine FSME-Beratung, spielen eine wichtige Rolle.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche GOÄ-Ziffern bei der Abrechnung eines Zeckenstichs relevant sind, klar strukturiert und mit praktischen Beispielen.

 

Erstkontakt: Beratung und Untersuchung

Bei einem neuen Behandlungsfall, wie einem Zeckenstich, können in der Regel folgende Leistungen angesetzt werden:

 

GOÄ-Ziffer 1

Beratung

(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)

 

GOÄ-Ziffer 5

Symptombezogene Untersuchung

(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)

 

Zeckenentfernung: Ziffern je nach Aufwand

Die gewählte Methode zur Entfernung bestimmt, welche Ziffer angesetzt werden kann.

Für die unkomplizierte Entfernung mit Pinzette oder Zeckenzange:

GOÄ-Ziffer A2007

Zeckenentfernung

(zum 2,3fachen Satz = 5,36 €)

 

Für die instrumentelle Entfernung eines unter der Haut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers:

GOÄ-Ziffer 2009

Fremdkörperentfernung

(zum 2,3fachen Satz = 13,41 €)

 

Bei lokaler Betäubung:

GOÄ-Ziffer 490                                              

Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke

(zum 2,3fachen Satz = 8,18 €)

Abrechnungstipp: Denken Sie daran, die entstandenen Sachkosten gemäß § 10 GOÄ für die Betäubung abzurechnen.

 

Tetanusimpfung

Wenn eine Auffrischung notwendig ist, können Sie folgende Ziffer ansetzen:

GOÄ-Ziffer 375

Schutzimpfung

(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)

Abrechnungstipp: Der Impfstoff kann als Auslage berechnet werden.

 

Folgebehandlungen und weitere Beratung

Bei späteren Konsultationen, etwa bei Symptomen oder Verdacht auf Borreliose oder bei Beratung zur FSME-Impfung:

GOÄ-Ziffer 3

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung

(zum 2,3fachen Satz = 20,11 €)

 

GOÄ-Ziffer 5

Symptombezogene Untersuchung

(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)

 

Steigerungsfaktoren erhöhen und weitere Tipps

Ein erhöhter Steigerungssatz kann angesetzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen:

 

Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet für eine vollständige Abrechnung der Zeckenstich-Behandlung nach GOÄ, sowohl im akuten Fall als auch bei Folgebehandlungen oder Impfberatungen.

 

 

Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen  

 

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