Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Diese Reform bringt bedeutende Änderungen für das deutsche Gesundheitssystem mit sich, insbesondere für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ziel ist es, die ambulante Versorgung zu verbessern und den Zugang zu Hausärzten zu erleichtern.
Wichtige Neuerungen des GVSG
1. Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung
Eine der zentralen Reformen des GVSG ist die vollständige Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen. Das bedeutet:
- Alle Leistungen – inklusive Hausbesuche – werden ohne Vergütungskürzungen erstattet.
- Honorare können unbegrenzt steigen, sofern mehr Patienten behandelt oder mehr Leistungen erbracht werden.
Diese Maßnahme soll die Attraktivität der hausärztlichen Tätigkeit steigern und dazu beitragen, dass mehr Patienten betreut werden können.
2. Versorgungspauschale für chronisch Kranke
Für chronisch kranke Patienten ohne hohen Betreuungsbedarf wird eine Versorgungspauschale eingeführt. Diese soll dazu beitragen, Termine und Wartezeiten zu reduzieren und die Praxen zu entlasten.
- Abrechnung für bis zu vier Quartale möglich
- Verringerung unnötiger Arztbesuche
- Mehr Kapazitäten für dringende Fälle
3. Vorhaltepauschale für "Versorgerpraxen"
Praxisinhaber, die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, erhalten eine zusätzliche Vorhaltepauschale. Sie dient als Anreiz für:
- Längere Praxisöffnungszeiten
- Haus- und Heimbesuche
- Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung
Auswirkung auf die Gesundheitsversorgung
Das GVSG zielt darauf ab, die ambulante Versorgung grundlegend zu verbessern. Patienten sollen künftig leichter einen Hausarzttermin bekommen. Die Entbudgetierung und neuen Pauschalen sollen Anreize für Ärzte schaffen, mehr Patienten zu versorgen und ihre Praxisstrukturen zu optimieren.
Zeitplan um Umsetzung
Das Gesetz tritt voraussichtlich einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die konkreten Auswirkungen werden in den kommenden Monaten und Jahren zu beobachten sein. Eine Evaluation der Regelungen ist bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen.
Fazit
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der ambulanten Versorgung in Deutschland dar. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Neuerungen in der Praxis bewähren und ob sie tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung der Versorgungssituation für Patienten führen werden.
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