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Beratungsleistungen

GOÄ-Ziffern 1 und 3: Beratungsleistungen in der GOÄ

Eine der am häufigsten in Ansatz gebrachte Leistungen in der GOÄ sind die Beratungen. Wir zeigen Ihnen, was Sie unbedingt zu den Beratungsziffern 1 und 3 beachten sollten, um Beanstandungen vom Kostenträger zu vermeiden.

Die Beratung ist eine der wichtigsten ärztlichen Leistungen und muss vom Arzt persönlich vorgenommen werden. Zur Beratung gehört zumindest die Aufnahme der Beschwerden und eine Erklärung der Therapie. Eine alleinige Befundmitteilung ist keine Beratung.

 

Alle Erklärungen und Abrechnungstipps der GOÄ-Ziffer 1:

 

GOÄ-Ziffer: 1

Beratung - auch mittels Fernsprecher

(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)

 

Zur Beratung wird die GOÄ-Ziffer 1 abgerechnet, wenn das Arzt-Patientengespräch in der Regel weniger als 10 Minuten andauert.

 

Die GOÄ-Ziffer 1 kann nur einmal im selben Behandlungsfall innerhalb von 30 Tagen neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O (GOÄ-Ziffern 200-5855) berechnet werden.

 

Beispiel:    GOÄ-Ziffer:   1

GOÄ-Ziffer:   200

 

Im selben Behandlungsfall und damit die Möglichkeit, die GOÄ-Ziffer 1 erneut anzusetzen, beginnt erst nach 30 Tagen.

Beispiel: Die erste Beratung im Behandlungsfall hat am 02.10.22 stattgefunden. Dann kann eine neue Beratung im Behandlungsfall am 03.11.22 angesetzt werden.

 

Sollten aber keine Leistungen nach dem Abschnitt C bis O (GOÄ-Ziffern 200-5855) hinzukommen, so dürfen Sie die GOÄ-Ziffer 1 so oft berechnen, wie die Beratung stattfindet.

Beispiel:        01.10.22 GOÄ-Ziffer: 1

                     08.10.22 GOÄ-Ziffer: 1

                     09.10.22 GOÄ-Ziffer: 1

 

Tipps:

 

  • Die GOÄ-Ziffer 1 kann, wenn erforderlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten mehrmals am Tag abgerechnet werden, wenn verschiedene Uhrzeiten mit angegeben werden.

 

  • Wenn Sie eine neue Diagnose feststellen und dazu beraten, können Sie die GOÄ-Ziffer 1 erneut abrechnen. Auch wenn Sie die Ziffer schon einmal neben Leistungen nach dem Abschnitt C bis O im Kalendermonat abgerechnet haben. Es beginnt ein neuer Behandlungsfall.

 

  • Die GOÄ-Ziffer 1 kann bis zum Steigerungsfaktor 3,50 erhöht werden bei erhöhtem Zeitaufwand.

 

  • Bei einer Beratung per E-Mail können Sie die Analog-Ziffer 1a Beratung durch den Arzt mittels E-Mail (Chats und SMS sind ausgeschlossen) ansetzen.

 

  • Bei einer Beratung per Videoübertragung können Sie die GOÄ-Ziffer 1 mit dem Leistungstext, Beratung durch den Arzt mittels Videoübertragung berechnen.

 

 

Achtung:

 

  • GOÄ-Ziffer 1 ist nicht abrechnungsfähig neben den GOÄ-Ziffern: 2, 3, 20, 21 - 34, 45, 46, 48, 50, 51, 376 - 378, 435, 448, 449, 804, 806 - 808, 812, 817, 835, 849, 861 - 864, 870, 871, 886, 887 und dem Zuschlag K1

 

Alle Erklärungen und Abrechnungstipps der GOÄ-Ziffer 3:

 

GOÄ-Ziffer: 3

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher

(zum 2,3fachen Satz = 20,11 €)

 

Die GOÄ-Ziffer 3 unterscheidet sich von der GOÄ-Ziffer 1 zunächst nur in der Zeitdauer. Dauert die Beratung länger als mindestens 10 Minuten kann die GOÄ-Ziffer 3 berechnet werden.

 

Achtung:

Neben GOÄ-Ziffer 3 sind außer den GOÄ-Ziffern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 keine weiteren GOÄ-Ziffern abrechnungsfähig.

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine geringere bewertete Leistung wie zum Beispiel GOÄ-Ziffer 200 (Verband) nicht abgerechnet wird zugunsten der GOÄ-Ziffer 3.

 

Beispiel:

GOÄ-Ziffer:   3          Beratung                                                                 20,11 €

GOÄ-Ziffer:    5        Symptombezogene Untersuchung            10,72 €

GOÄ-Ziffer:   200     Verband                                                                   6,03 €

Sachkosten:              Verbandsmaterial                                        1, 28 €

 

In dem Falle würde man die GOÄ-Ziffer 200 mit 0 € hinterlegen, zugunsten der GOÄ-Ziffer 3, da diese höher bewertet ist und somit bestehen bleiben kann.

 

Tipps:

 

  • Sollte die GOÄ-Ziffer 3 bei erbrachten Leistungen nicht angesetzt werden können, da diese Leistungen höher bewerteter sind, kann man dafür die GOÄ-Ziffer 1 ansetzen und bis zum Steigerungsfaktor 3,50 erhöhen, mit der Begründung erhöhtem Zeitaufwand.

 

 

 

  • Die GOÄ-Ziffer 3 kann, wenn erforderlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten mehrmals am Tag abgerechnet werden, wenn verschiedene Uhrzeiten mit angegeben werden.

 

 

  • Wenn Sie eine neue Diagnose feststellen und dazu beraten, können Sie die GOÄ-Ziffer 3 erneut abrechnen.

 

 

 

  • Bei einer Beratung per Videoübertragung können Sie die GOÄ-Ziffer 3 mit dem Leistungstext, Beratung durch den Arzt mittels Videoübertragung berechnen.

 

 

 


 

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