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Steigerungsfaktoren

Steigerungsfaktoren in der GOÄ gut begründen und sinnvoll nutzen

 

Viele Arztpraxen sind bei den Steigerungsfaktoren in der Privatabrechnung zurückhaltend und verschenken Geld. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es für eine Faktorerhöhung in der GOÄ gibt.

Dabei werden Rückfragen von Kostenträger und Patienten bei guten Begründungen vermieden. Die variable Abrechnung der Faktoren in der GOÄ ist ausdrücklich vorgesehen. Das Inkrafttreten der GOÄneu wird noch länger andauern. Bis dahin gilt es, die vorhandenen Rahmenbedingungen zu nutzen, um ein leistungsgerechtes Honorar zu erzielen.

 

Der Schwellenwert ist die Grundlage

In allen drei Gebührenrahmen ist der Schwellenwert zu finden. Dabei handelt es sich um den Faktor für die Leistungen, bis zu dem keine Begründung für die Berechnung der Gebühren anzugeben ist. Er kann als der Durchschnittswert einer Leistung angesehen werden.

 

Übersicht der Steigerungsfaktoren

 

Gebührenrahmen    Schwellenwert      Steigerungsfaktor  

Ärztliche Leistungen

  2,30    bis 3,50

Medizinisch-technische   
Leistungen
(Abschnitte A, E und O)

  1,80    bis 2,50
Labor
(Abschnitt M)
  1,15    bis 1,30

 

Achtung: Bei den Kostenträgern KVB l-lll, Studententarif, Standardtarif, Basistarif und BG ist kein Steigerungsfaktor möglich.

 


Tipp: Steigerungsfaktoren nach § 5 der GOÄ richtig nutzen und gut begründen

Unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zweitaufwandes der einzelnen Leistungen, sowie der Umstände bei der Ausführung der Leistungen, kann die Ärztin und der Arzt selbst über den Steigerungsfaktor bestimmen.

Kostenträger oder Patienten haben hierüber keine Entscheidungsgewalt. Begründen Sie individuell und verständlich. Dabei kann die Schwierigkeit der einzelnen Leistung auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein. Vermeiden Sie allgemeine Begründungen wie „erhöhter Aufwand“. Hinterlegen Sie Begründungen die sich wiederholen in Ihrer Praxisverwaltungssoftware, damit Sie bei der Eingabe Zeit sparen.

 

Beispiele für eine Faktorsteigerung mit guter Begründung

 

Schwierigkeit:

  • Schwere der Grunderkrankung
  • Überlagernde Begleiterkrankung
  • Häufig wechselndes Beschwerdebild
  • Mehrdeutige Symptomatik
  • Untersuchung in mehreren Organgebieten
  • Ungewöhnliche Problematik der Therapiekontrolle
  • Schwierige medikamentöse Einstellung
  • Extrem aufwendiges Operationsvorgehen
  • Operativ bedingte Veränderungen
  • Intraoperative Blutung
  • Schwierige anatomische Verhältnisse
  • Labor: sehr geringes Material

 

Zeitaufwand:

  • Überdurchschnittlicher Zeitaufwand wegen besonderem Aufklärungsbedarfs des Patienten
  • Zeitaufwendiger Ultraschall ab 5 Organen (Multiogransonographie)
  • Zeitaufwendige Erörterung der MRT-/CT-Bilder
  • Besonders hoher Zeitaufwand bei der Erstellung des Therapieplans
  • Zeitaufwendige Erörterung des Medikamentenplans
  • Besonders hoher Zeitaufwand bei der Planung eines operativen Eingriffs

 

Umstände:

  • Schlechte Venenverhältnisse bei Blutentnahmen oder Infusionen
  • Sprachschwierigkeiten, Verständigungsschwierigkeiten (z.B. Fremdsprache)
  • Kreislaufzwischenfall
  • Schockzustand
  • Unkooperativer Patient
  • Abwehrverhalten des Säuglings/Kleinkind
  • Kontrastmittelunverträglichkeit

 

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