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Abrechnungstipps GOAE-Ziffer 849

Psychotherapeutische Behandlung nach GOÄ-Ziffer 849 richtig abrechnen

Die GOÄ-Ziffer 849 umfasst eine psychotherapeutische Behandlung für psychoreaktive, psychosomatische oder neurotische Störungen mit einer Mindestdauer von 20 Minuten.

Diese Leistung gehört zur psychosomatischen Grundversorgung und kann daher nicht nur von allen Ärzten mit direktem Patientenkontakt, sondern auch von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erbracht werden.

In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Aspekte der Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 849.

 

 

GOÄ-Ziffer 849

Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten

(zum 2,3fachen Satz = 30,83 €)

 

Es ist nicht erforderlich, dass manifeste psychische Erkrankungen vorliegen. Es genügt, wenn psychische Störungen bei organischen Erkrankungen auftreten oder eine Wechselwirkung zwischen organischer Erkrankung und psychischer Störung angenommen wird.

 

Abrechnungstipps:

 

  • Um Rückfragen von Kostenträger zu vermeiden, immer die entsprechende Diagnose mit angeben.

Beispiele: Depression, Erschöpfungssyndrom, Überlastungssyndrom, Stress-Syndrom, Insomnie, Zwangssymptome

  • Wenn die Diagnosekriterien für GOÄ-Ziffer 849 nicht erfüllt sind, sollten Sie stattdessen die Ziffern GOÄ-Ziffer 1, 3 oder gegebenenfalls GOÄ-Ziffer 34 abrechnen.
  • Bei deutlich erhöhtem Zeitaufwand kann die GOÄ-Ziffer 849 bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden.
  • Die GOÄ-Ziffer 849 kann zweimal an demselben Tag zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt werden. In der Rechnung sollten dann die jeweiligen Uhrzeiten oder die Tageszeiten wie vormittags und nachmittags angegeben werden, um Rückfragen zu vermeiden.

 

Achtung:

 

  • Die Behandlung muss mindestens 20 Minuten dauern.
  • Neben der GOÄ-Ziffer 849 sind folgende Ziffern nicht abrechnungsfähig: 1, 3, 22, 30, 34, 725, 726, 804, 806, 812
  • Die Beihilfe erstattet die Leistung nur, wenn der Arzt eine der folgenden Fachrichtungen führt:
    • Allgemeinmedizin
    • Augenheilkunde
    • Frauenheilkunde
    • Haut- und Geschlechtskrankheiten
    • Innere Medizin
    • Kinder- und Jugendmedizin
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie
    • Neurologie
    • Phoniatrie und Pädaudiologie
    • Psychiatrie und Psychotherapie
    • Urologie

Sollte Ihre Fachrichtung nicht dabei sein, empfiehlt es sich, die Beihilfe vorab bezüglich der Kostenübernahme zu kontaktieren.

 

 

Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen  

 

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Telefon: 0221 / 94 86 49-0

E-Mail: info@kad-koeln.de