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GOÄ-Ziffer 34

Abrechnungstipp: GOÄ-Ziffer 34

 

Bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 34 gibt es immer wieder Monierungen oder Rückfragen von den Kostenträger.

 

Hier finden Sie die entsprechenden Grundlagen und Tipps zur sachgerechten Abrechnung:

 

GOÄ-Ziffer 34:

Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -; einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen – 

(zum 2,3fachen Satz in Höhe von 40,22 €)

 

Die GOÄ-Ziffer 34 wird häufig von den Kostenträgern aufgrund von diesen Punkten nicht anerkannt: 

 

  • Die Ziffer 34 ist innerhalb von 6 Monaten höchstens zweimal berechnungsfähig.
  • Neben Ziffer 34 sind folgende GOÄ Ziffern nicht berechnungsfähig: 1, 3, 4, 15, 20, 21, 22, 30, 31, 33, 435, 804, 806, 807 - 808, 812, 817, 835, 849, 861 - 864, 870, 871, 886 und 887
  • Es muss in der Leistungslegende der Ziffer 34 eine Mindestdauer von 20 Minuten enthalten sein. (§ 12 Abs. 2 Ziffer 2 GOÄ)
  • Die lebensverändernde oder lebensbedrohliche Erkrankung wurde nicht mit angegeben.

    Beispiele zu lebensverändernden Erkrankungen: Allergie, Demenz, Diabetes mellitus, Hypertonie und rheumatische Erkrankungen

    Beispiele zu den lebensbedrohlichen Erkrankungen: Herzinfarkt, Niereninsuffizienz, schwere arterielle Hypertonie und Hepatitis

 

Tipps: 

 

  • Die Ziffer 34 ist kombinierbar mit den Leistungen 5, 6, 7, 8 und Hausbesuchen. 
  • Auch bei der Planung eines operativen Eingriffs kann die Ziffer 34 angewendet werden.
    Beispiele zu einem operativen Eingriff: Amputationen, komplizierten Frakturen, Malignom-Operation, Bypass-Operation und Hirn-Operation
  • Ergänzen Sie zu der Ziffer 34 immer als Begründung die dazugehörige Diagnose, damit es eindeutig ist. 
  • Faktorerhöhung über den Schwellwert (2,3fach) ist möglich bei Besonderheiten mit ausführlicher Begründung. Pauschalbegründungen wie „OP-Aufklärung“ sind nicht möglich.

 

 

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Telefon: 0221 / 94 86 49-0

E-Mail: info@kad-koeln.de