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psychotherapie

Neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen

Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen. Diese Empfehlungen wurden von der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), den Beihilfeträgern von Bund und Ländern – mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein – sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) herausgegeben.

Ziel dieser Vereinbarung ist es, bestehende Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung zu schließen, die durch veraltete Verzeichnisse in der GOÄ bzw. GOP entstanden sind. So werden wichtige Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie, die bisher nicht enthalten waren, nun durch die neuen Abrechnungsempfehlungen berücksichtigt.

Besonders betont wird die Aufnahme von Leistungen, die sofortige Interventionen und eine kontinuierliche Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es jetzt Empfehlungen zur sogenannten Analogabrechnung, was die psychotherapeutische Versorgung der PKV-Versicherten nachhaltig stärkt.

Diese Maßnahme wurde ergriffen, da die bestehenden Gebührenordnung nicht mehr zeitgemäß ist und dringend einer umfassenden Neufassung bedarf. Die neuen Abrechnungsempfehlungen verbessern somit vorläufig die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen für die Privat-Psychotherapie und erleichtern den Zugang der Patienten in der PKV zur notwendigen Psychotherapie.

Hier finden Sie die neuen Abrechnungsempfehlungen der BÄK zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen ab dem 01.07.2024 und können diese als PDF-Datei herunterladen.


 

Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen  

 

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