Das Hautkrebs-Screening ist eine wichtige Vorsorgeuntersuchung, die von vielen Patienten in Anspruch genommen wird. Für Ärzte stellt sich dabei die Frage nach der korrekten Abrechnung nach der GOÄ. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das Hautkrebs-Screening richtig abrechnen können.
Grundlagen der Abrechnung
Bei der Abrechnung des Hautkrebs-Screenings nach GOÄ sind im Wesentlichen drei Szenarien zu unterscheiden:
- Das alleinige Hautkrebs-Screening
- Hautkrebs-Screening mit Dermatoskopie
- Hautkrebs-Screening mit Videodokumentation der Muttermale
Das alleinige Hautkrebs-Screening
Für ein alleinstehendes Hautkrebs-Screening, das Anamnese, Untersuchung der gesamten Haut, Befundung und Beratung umfasst, können folgende GOÄ-Ziffern angesetzt werden.
GOÄ-Ziffer 3 für eine Beratung von mindestens 10 Minuten oder GOÄ-Ziffer 1 für kürzere Beratungsdauer:
GOÄ-Ziffer 3
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung
(zum 2,3fachen Satz = 20,11 €)
oder
GOÄ-Ziffer 1
Beratung
(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)
GOÄ-Ziffer 7 für die Untersuchung der Haut:
GOÄ-Ziffer 7
Vollständige Untersuchung der gesamten Haut, der Hautanhangsgebilde und der sichtbaren Schleimhäute (Hautkrebs-Screening)
(zum 2,3fachen Satz = 21,45 €)
Abrechnungstipp: Bei der GOÄ-Ziffer 7 kann eine Faktorsteigerung gerechtfertigt sein, wenn die Untersuchung besonders zeitaufwendig ist, etwa durch eine stark eingeschränkte Beweglichkeit des Patienten, kommunikative oder kognitive Schwierigkeiten oder eine besonders hohe Anzahl zu kontrollierender Naevi.
Hautkrebs-Screening mit Dermatoskopie
Zur besseren Einschätzung, ob ein verdächtiger Befund gutartig oder bösartig ist, kann die Dermatoskopie durchgeführt und mit der GOÄ-Ziffer 750 abgerechnet werden. Beachten Sie dabei, dass die GOÄ-Ziffer 3 nicht neben der 750 abgerechnet werden kann.
GOÄ-Ziffer 750
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
(zum 2,3fachen Satz = 16,09 €)
Abrechnungstipp: Verwenden Sie bei erhöhtem Zeitaufwand statt der GOÄ-Ziffer 3, die Ziffer 1 mit erhöhtem Faktor.
Hautkrebs-Screening mit Videodokumentation der Muttermale
Bei einer videosystemgestützten Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen kann die GOÄ-Ziffer 612 als Analogziffer angesetzt werden.
GOÄ-Ziffer A612
Videosystem-gestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen, einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und -auswertung (z.B. Vergrößerung und Vermessung), (analog Nr. 612 GOÄ) – n. Empfehlung der BÄK
(zum 1,0fachen Satz = 44,12 €)
Abrechnungstipp: Nutzen Sie den Steigerungssatz sorgfältig und richten Sie ihn nach dem individuellen Untersuchungsaufwand und der Anzahl der Naevi aus.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A612 ist bei der Untersuchung von Muttermalen nicht zusätzlich zur Ziffer 750 erlaubt.
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