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Abrechnungstipps GOÄ-Ziffer 651

EKG nach GOÄ-Ziffer 651 richtig abrechnen

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 651 korrekt und effizient nutzen können, wann eine Mehrfachabrechnung möglich ist und welche Tipps Sie beachten sollten, um Ihre Abrechnung zu optimieren.

 

GOÄ-Ziffer 651

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

(zum 1,8fachen Satz = 26,54 €)

 

Abrechnungstipps:

 

  • Die GOÄ-Ziffer 651 kann mehrmals am Tag abgerechnet werden, wenn verschiedene medizinisch notwendige EKGs durchgeführt werden. Achten Sie darauf, die jeweiligen Uhrzeiten anzugeben.
  • Innerhalb eines einzelnen Arzt-Patienten-Kontakts ist eine mehrfache Abrechnung nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. bei Herzinfarkt-Diagnostik).

Beide der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Es dient der Diagnostik zum Ausschluss, zur Bestätigung oder zur Verlaufskontrolle eines Herzinfarktes
    • Zudem ist im zeitlichen Zusammenhang eine eigenständig indizierte und abgeschlossene elektrographische Untersuchung erforderlich.
  • Die GOÄ-Ziffer 651 kann bis zum 2,5fachen Satz gesteigert werden bei erhöhtem Zeitaufwand. Beispiele für Begründungen sind:
    • Schreiben eines Rhythmusstreifens
    • EKG nach Injektion eines Medikamentes und/oder Carotis-Sinus-Druckversuch
  • Neben der Ziffer 29 ist die Ziffer 651 abrechnungsfähig
  • Möglichkeit zur Abrechnung als IGeL-Leistung bei zum Beispiel:
    • Ergänzung zur Gesundheitsuntersuchung
    • sportmedizinischen Untersuchungen
    • Überprüfung der Leistungsfähigkeit

 

Achtung:

 

  • Neben GOÄ-Ziffer 651 sind folgende Ziffern nicht abrechnungsfähig: 435, 600, 626 - 630, 632, 650, 652, 653, 656, 659, 661


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