Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind eine wichtige Ergänzung zur regulären medizinischen Versorgung. Als Arzt können Sie Ihren Patienten eine breite Palette solcher Zusatzleistungen anbieten. Doch wie rechnet man IGeL-Leistungen richtig ab? In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen einen praktischen Leitfaden zur Abrechnung von IGeL-Leistungen.
1. Aufklärung und Transparenz:
Die Basis für eine erfolgreiche Abrechnung von IGeL-Leistungen liegt in der Aufklärung der Patienten. Sie sollten Ihren Patienten stets ausführlich über die angebotene IGeL-Leistung informieren. Dazu gehört die Art der Leistung, der medizinische Nutzen, der Preis sowie die Tatsache, dass es sich um eine individuelle Zusatzleistung handelt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird.
2. Schriftliche Vereinbarung:
Es ist ratsam, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten über die IGeL-Leistung abzuschließen. Diese Vereinbarung sollte alle wichtigen Informationen enthalten, einschließlich der Kosten und Zahlungsmodalitäten. Dies schafft Klarheit und dient als rechtliche Absicherung für beide Parteien.
3. Transparente Preisgestaltung:
Stellen Sie sicher, dass die Preise für IGeL-Leistungen klar und transparent sind. Eine klare Preisliste in Ihrer Praxis oder auf Ihrer Website kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden.
4. Privatliquidation:
IGeL-Leistungen werden in der Regel privat abgerechnet. Das bedeutet, dass die Patienten die Kosten selbst tragen. Für die Abrechnung können Sie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verwenden. Hier finden Sie die entsprechenden Positionen und Bewertungen für die einzelnen Leistungen. Gerne beraten unsere Experten Sie bei der optimalen Aufstellung.
5. Rechnungsstellung:
Erstellen Sie eine klare Rechnung für die erbrachte IGeL-Leistung. Die Rechnung sollte den Namen des Patienten, die Art der Leistung, das Datum und den Preis enthalten. Eine korrekte Rechnungsstellung ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern auch, um das Vertrauen Ihrer Patienten zu erhalten. Der Kölner Abrechnungsdienst bietet auch die Möglichkeit zur Erstellung von Rechnungen für IGeL- und Selbstzahler-Leistungen an.
6. Zahlungsmodalitäten:
Vereinbaren Sie klare Zahlungsmodalitäten mit Ihren Patienten. Dies kann in bar, per Überweisung oder auf andere Weise erfolgen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis über die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt, um elektronische Zahlungen zu akzeptieren.
7. Dokumentation:
Führen Sie eine genaue Dokumentation über alle erbrachten IGeL-Leistungen. Dies ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern auch, um den Patienten bei zukünftigen Besuchen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die korrekte Abrechnung von IGeL-Leistungen erfordert Transparenz, klare Kommunikation und sorgfältige Dokumentation. Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
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