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GOÄneu: Verbesserte Vergütung und Steigerungssätze sollen wegfallen

Die GOÄneu steht bevor und bringt grundlegende Änderungen mit sich. Eine aktuelle Einigung zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der privaten Krankenversicherung über ein neues System mit einer neuen Preisliste bildet die Grundlage für eine moderne und transparente Abrechnung ärztlicher Leistungen. Das geplante Gebührenverzeichnis wurde in Berlin rund 165 ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften vorgestellt und fand breite Zustimmung.

 

Geplanter Wegfall der Steigerungssätze und Analogziffern

Eine der zentralen Änderungen in der geplanten neuen GOÄ betrifft den Wegfall der bisherigen Steigerungssätze. Auch die bisher verwendeten Analogziffern für nicht erfasste Leistungen sollen entfallen. Geplant ist, dass zukünftig jede medizinische Leistung einen festen Preis haben soll, der in komplexen Fällen mit einer medizinischen Begründung mit einem Zuschlag ergänzt werden kann.

 

Verbesserte Vergütung der sprechenden Medizin

Besonders erfreulich ist, dass die sprechende Medizin, also die direkte Kommunikation zwischen Arzt und Patient, im neuen System stärker honoriert werden soll. Während technische Leistungen in einigen Bereichen reduziert werden könnten, sollen vor allem Patientengespräche und individuelle Beratungen von einer besseren Vergütung profitieren.

 

Stufenweise Einführung und Beobachtung der Auswirkungen

Der PKV-Verband hat in den Verhandlungen einer Erhöhung des GOÄ-Ausgabevolumens um bis zu 13,2 Prozent zugestimmt. Das entspricht einem Gesamtvolumen von rund 1,9 Milliarden Euro, das über einen Zeitraum von drei Jahren stufenweise eingeführt werden soll. Diese schrittweise Anpassung soll eine genaue Beobachtung der finanziellen Auswirkungen ermöglichen, um mögliche Abweichungen frühzeitig zu korrigieren.

 

Politische Umsetzung und breitere Öffentlichkeit

Der nächste Schritt liegt nun bei der Politik. Die GOÄneu soll am 9. Oktober einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert werden. Ziel ist es, dass das Bundesgesundheitsministerium die geeinten Vorschläge schnellstmöglich umsetzt. Auch der Bundesrat müsste der neuen Verordnung zustimmen, da sie die Ausgaben der Beihilfe beeinflussen wird. Die bisherige GOÄ ist überwiegend aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 teilweise novelliert. Aus der Sicht der Ärzteschaft ist sie nicht mehr zeitgemäß.

Die geplante GOÄ soll einen modernen, rechtskonformen Rahmen für die Abrechnung ärztlicher Leistungen schaffen, der den aktuellen medizinischen Standards entspricht und sowohl Ärzten als auch Patienten zugutekommt. Nun bleibt abzuwarten, wie die Politik die Reform weiter vorantreibt.


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