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E-Rezept

E-Rezept für Privatversicherte jetzt auch verfügbar

In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) vom 22. Juli 2024 gaben diese nun bekannt, dass ab sofort auch E-Rezepte von Privatversicherten in Apotheken eingelöst werden können. Bisher war diese Möglichkeit ausschließlich gesetzlich Versicherten vorbehalten, wodurch die Nutzung von E-Rezepten nun für einen großen Teil der Bevölkerung erweitert wurde.

 

Ablauf für Privatversicherte

Da privat Versicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, unterscheidet sich der Ablauf für sie im Vergleich zu gesetzlich Versicherten. Privatversicherte haben zwei Optionen:

1. E-Rezept-App: Das E-Rezept kann direkt über eine E-Rezept-App an die Apotheke geschickt werden.

2. Ausgedruckter QR-Code: Alternativ kann ein QR-Code von der Arztpraxis ausgedruckt und in der Apotheke vom Patienten vorgelegt werden.

 

Voraussetzungen für die Nutzung

Um ein E-Rezept nutzen zu können, muss die Arztpraxis zunächst ein E-Rezept mithilfe der Krankenversichertennummer (KVNR) des Privatversicherten ausstellen. Da private Krankenversicherungen rechtlich nicht befugt sind, eigenständig eine KVNR zu erstellen, müssen sie dafür das Einverständnis ihrer Kunden einholen. Dieser bürokratische Prozess wird von den privaten Krankenversicherungen oft kritisiert, da er als umständlich und zeitraubend empfunden wird.

 

Einlösung und Kostenerstattung

Nach der Einlösung und Bezahlung des E-Rezepts in der Apotheke wird ein Kostenbeleg erstellt. Dieser kann entweder digital in der E-Rezept-App angezeigt oder als Papierausdruck ausgegeben werden. Privatversicherte können diesen Kostenbeleg bei ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen.


 

Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen  

 

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