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Krankmeldung per Telefon

Krankschreibung per Telefon dauerhaft möglich

Seit dem 7. Dezember 2023 besteht die dauerhafte Möglichkeit für Vertragsärzte, Patienten bei leichten Erkrankungen nach einer telefonischen Anamnese für maximal fünf Kalendertage zu krankschreiben. Bedingung hierfür ist, dass der Patient bereits persönlich in der Arztpraxis bekannt ist und keine schwerwiegenden Symptome aufweist.

Das Bundesgesundheitsministerium hat entschieden, die telefonische Krankschreibung dauerhaft zu erlauben. Allerdings bezieht sich diese Regelung ausschließlich auf die Erstbescheinigung, für die Arbeitsunfähigkeit (AU), für eine Folgebescheinigung ist ein persönlicher Besuch in der Praxis erforderlich. Sollte die Erstbescheinigung jedoch bereits bei einem Praxisbesuch ausgestellt worden sein, kann die Folgebescheinigung auch telefonisch erfolgen. Es sei darauf hingewiesen, dass ein Anspruch des Patienten auf die Krankschreibung per Telefon nicht besteht.

Diese Entscheidung wurde getroffen, um das Praxispersonal langfristig zu entlasten, besonders angesichts der aktuellen Zunahme von Infektionen in Deutschland.

 

Doch wie sieht es für Privatpatienten aus?

Obwohl die neue Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie in erster Linie für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, haben auch privat versicherte Patienten die Möglichkeit, eine telefonische Krankschreibung von ihrem Arzt zu erhalten.

Das Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) konnte bislang in der Privaten Krankenversicherung noch nicht implementiert werden. Derzeit fehlen die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die zunächst vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschaffen werden müssen. Erst dann kann die eAU auch für Privatversicherte umgesetzt werden.

 

Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen  

 

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