Die Methode des CGM ermöglicht es Diabetespatienten, ihren Glukosewert in Echtzeit mithilfe eines im Unterhautfettgewebes platzierten Sensors zu überwachen. Die erfassten Messdaten können über geeignete Empfänger wie zum Beispiel Smartphones oder Smartwatches jederzeit mit der entsprechenden App abgerufen und analysiert werden.
Eine häufig auftretende Frage in diesem Zusammenhang ist, wie die Abrechnung der CGM gemäß der GOÄ erfolgt.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über Abrechnungsempfehlungen in Zusammenhang der kontinuierlichen Glukosemessung:
Die Schulung und Anleitung zur Nutzung eines CGM-Gerätes im Rahmen der Diabetestherapie kann über die GOÄ-Ziffer 33 abgerechnet werden:
GOÄ-Ziffer 33
Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten
(zum 2,3fachen Satz = 40,22 €)
Achtung: Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 33 ist innerhalb von einem Jahr höchstens dreimal berechnungsfähig.
Wenn ein Patient den Wechsel eines fadenförmigen Sensors nicht selbstständig vornimmt, gibt es die Möglichkeit, dass dieses Verfahren in der Praxis vom Arzt oder von medizinischen Fachangestellten durchgeführt wird. Die Abrechnung kann dabei über die Analogziffer A252 erfolgen.
GOÄ-Ziffer A252
CGM-Sensorwechsel (Analoge-Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ)
(zum 2,3fachen Satz = 5,36 €)
Für die Implantation eines Sensors im Rahmen eines Eingriffs durch den Arzt, beispielsweise alle sechs Monate, kann die GOÄ-Ziffer 2421 analog angesetzt werden zuzüglich der Lokalanästhesie.
GOÄ-Ziffer A2421
Implantation eines CGM-Sensors (Analoge-Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ)
(zum 2,3fachen Satz = 80,44 €)
GOÄ-Ziffer 490
Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
(zum 2,3fachen Satz = 8,18 €)
Abrechnungstipp: Die Auslagen können gemäß §10 GOÄ berechnet werden.
Für die Entfernung des Sensors kommt die GOÄ-Ziffer 2009 analog oder die GOÄ-Ziffer 2010 analog infrage, zuzüglich der Lokalanästhesie und der Auslagen.
GOÄ-Ziffer A2009
Entfernung eines CGM-Sensors (Analoge-Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ)
(zum 2,3fachen Satz = 13,41 €)
oder
GOÄ-Ziffer A2010
Entfernung eines tiefsitzenden CGM-Sensors (Analoge-Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ)
(zum 2,3fachen Satz = 50,81 €)
Für eine Lagekontrolle des CGM-Senor kann die GOÄ-Ziffer 410 angesetzt werden.
GOÄ-Ziffer 410
Ultraschalluntersuchung
(zum 2,3fachen Satz = 26,81 €)
Für die Auswertung der Langzeit-Messwerte des CGM-Systems bietet sich die Analogabrechnung der GOÄ-Ziffer A659 an.
GOÄ-Ziffer A659
Kontinuierlichen Glukosemessung (Analoge-Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ)
(zum 1,8fachen Satz = 41,97 €)
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