Seit 01. März 2020 gibt es laut Masernschutzgesetz für viele Personen eine Masern-Impfpflicht. Die Frist zum Nachweis wurde zuletzt bis zum 31. Juli 2022 durch die Covid-19-Pandemie verlängert. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Impfbescheinigungen und Immunitätsbescheinigungen stark steigen wird.
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung folgen muss, für Personen, die nach 1970 geboren sind und in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen tätig sind wie z.B. Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal. Nicht geimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.
Gleiches gilt auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 € rechnen. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden.
Eine Masernimmunität kann durch eine serologische Titerbestimmung feststellen werden. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und ist von der Impfpflicht ausgenommen.
Um die Impfprävention zu stärken, dürfen laut Gesetz künftig alle Ärzte (bis auf Zahnärzte) eine Schutzimpfung unabhängig von den Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit durchführen.
Was können impfende Ärzte nach GOÄ abrechnen?
GOÄ-Ziffer: 70
Bescheinigung über den Impfstatus in Ermangelung eines Impfausweises und einer Impfbescheinigung nach § 22 IfSG (z. B. wegen Verlust des Dokuments)
(zum 2,3fachen Satz = 5,36 €)
GOÄ-Ziffer: 75
Ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation zur Befreiung von einer Masern-Impfung
(zum 2,3fachen Satz = 17,43 €)
Testung auf Masern-Antikörper:
GOÄ-Ziffer: 1
Beratung
(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)
GOÄ-Ziffer: 5
Symptomenbezogene Untersuchung
(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)
GOÄ-Ziffer: 250
Blutentnahme
(zum 1,8fachen Satz = 4,20 €)
GOÄ-Ziffer: 4396
Masern-Antikörper vom Typ Immunglobulin-G
(zum 1,15fachen Satz = 20,11 €)
Masernimpfung:
GOÄ-Ziffer: 1
Beratung
(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)
GOÄ-Ziffer: 5
Symptomenbezogene Untersuchung
(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)
GOÄ-Ziffer: 375
Schutzimpfung
(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)
Tipp: Die Kosten für die Impfstoffe können entweder als Sachkosten berechnet werden oder zu Lasten des Patienten rezeptiert werden.
Achtung: Die Eintragung in den Impfausweis ist dabei nicht gesondert abrechenbar und in der GOÄ-Ziffer 375 enthalten.
Weitere Information rund um die Masernimpfung finden Sie auch unter: masernschutz.de
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