In der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zu Jahresbeginn die Gebühren für Gutachten um bis zu 20 Prozent. Bei Nummer 203A und 230B werden die Preise für Besondere Kosten geändert. Die Einführung der neuen Nummer 2570a.
Die Erläuterungen zu den beschlossenen Änderungen:
1. Im Teil B. VI. ,,Besondere Regelungen" werden die Gutachtengebühren
der Nummern 146 und 147, 148 bis 152, 160 bis 165 erhöht.
Erstes Rentengutachten:
- Nummern 146 und 147: Vordruck A4200 und A4202
(von 120 € auf 140 €)
Zweites Rentengutachten:
- Nummern 148 bis 152: Vordruck A4500, A4502, A4510, A4512 und A4520
(von 100 € auf 115 €)
Freie Gutachten:
- Nummer 160: Begutachtungsmaterie mit normalem Schwierigkeitsgrad
(von 280 € auf 330 €)
- Nummer 161: Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad
(von 490 € auf 570 €)
- Nummer 165: Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad und sehr hohem zeitlichen Aufwand
(von 700 € auf 840 €)
Für die Abrechnung ab 01.01.2022 gilt der Tag der Untersuchung.
2. Im Teil C. 1. ,,Anlegen von Verbänden" werden die Gebühren der
Besonderen Kosten für niedergelassene D-Ärzte bei den folgenden Nummern geändert:
- Nummer 203A: Kompressionsverband/Schaumstoffkompressionsverband
(Besondere Kosten von 3,88 € auf 4,50 €)
- Nummer 203B: Zinkleimverband
(Besondere Kosten von 15,77 € auf 6,50 €)
3. Im Teil L. VIII. ,,Neurochirurgie" wird nach Nummer 2570 die Nummer 2570a neu eingefügt.
- Nummer 2570a: Nervenstimulator-Aggregatwechsel
Allgemeine Heilbehandlung: 90,42 €
Besondere Heilbehandlung: 112,53 €
Zusatz: Bei Amb. Op.: ggf. Zuschlag nach Nr. 444
(Beschluss vom 18.11.21 der Ständigen Gebührenkommission § 52 Vertrag Ärzte/UV)
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