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Union fordert die GOÄ-Novellierung unverzüglich umzusetzen

Die CDU und CSU hat am 04. Juli 2023 einen neuen Antrag (20/7586) im Bundestag vorgestellt, in dem die Bundesregierung wiederholt aufgefordert wird, ihren bisherigen Widerstand gegen die dringend notwendige Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufzugeben. Stattdessen soll eine Neufassung der GOÄ als Rechtsverordnung unverzüglich umgesetzt werden.

Es wird angestrebt, die wichtigsten Beteiligten, insbesondere die Bundesärztekammer, den PKV-Verband und die Vertreter der Beihilfe aktiv in die Beratung einzubeziehen und die bereits durchgeführten Vorarbeiten wesentlich zu berücksichtigen.

Das Ziel besteht darin, eine Vorkehrung zu schaffen, die es ermöglicht, die Gebührenordnungen regelmäßig an den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung anzupassen, um für die Zukunft entsprechend gerüstet zu sein.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch unklar, wann über den Antrag der Unionsfraktion abgestimmt wird. Vor einem Jahr stellten die Unionsabgeordneten der Bundesregierung eine Anfrage bezüglich des Fortschritts der GOÄ-Reform. Zu dieser Zeit wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bekannt gegeben, dass man das Ende des aktuellen Testbetriebs abwarte und auf einen abschließenden Entwurf warte.

Anfang 2023 reichte die Bundesärztekammer dem Bundesgesundheitsministerium einen Vorschlag zur Bewertung der ärztlichen Leistungen ein, der betriebswirtschaftlich kalkulierte Gebührenordnungsvorschläge beinhaltet. Die Bundesärztekammer und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) arbeiten derzeit daran, die noch nicht übereinstimmenden Vergütungspositionen in einem Testbetrieb zu finalisieren. Obwohl die Beteiligten eine umfassende Vorarbeit geleistet haben und die Ärzteschaft wiederholt dazu aufgerufen hat, setzt Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die Novellierung der GOÄ nicht in Gang.

 

 

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