Skip to content
Elektronische Patientenakte (ePA)

Abrechnungsempfehlung zur Befüllung der elektronischen Patientenakte

Elektronische Patientenakte (ePA)-1

Die Befüllung der elektronischen Patientenakte für Privatpatienten können nun auch nach GOÄ vergütet werden.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 09./10.12.2021 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgenden, vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer am 30.11.2021 befürworteten Abrechnungsempfehlungen beschlossen.

 

Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer:

 

GOÄ-Ziffer: A75

Erstbefüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten

(zum 2,3fachen Satz = 17,43 €)

 

GOÄ-Ziffer: A70

Weitere Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten

(zum 2,3fachen Satz = 5,36 €)

 

Hier geht‘s zu der Bekanntmachung der Bundesärztekammer.


 

Sie möchten das Optimum in Ihrer Privatabrechnung erzielen?

Wir beraten Sie gerne bei der idealen Aufstellung der Privatabrechnung nach GOÄ.

Kontaktieren Sie uns jetzt unter:

Telefon: 0221 / 94 86 49-0

E-Mail: info@kad-koeln.de