Die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfen haben den Gesundheitsminister Karl Lauterbach aufgefordert, die Reform der GOÄ jetzt umzusetzen. Hier wurde jahrelange intensive Arbeit in einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt.
Die GOÄ-Honorare sind seit 1996 unverändert, trotz erheblichen steigenden Kosten. Bis heute weigert sich Karl Lauterbach, sich mit der GOÄ-Erneuerung zu beschäftigen.
Immer mehr Ärzte suchen nach einem Weg, für eine rechtskonforme Möglichkeit für leistungsgerechte Honorare. Eine Variante ist laut Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, die Anwendung von besonderer Honorarvereinbarung, auch „Abdingung“ genannt.
Sollte die GOÄneu nicht bis zum 31.12.2022 aktualisiert sein, fordern die Abgeordneten des 126. Deutschen Ärztetages die Bundesärztekammer auf, die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz zu informieren.
Diese Abdingung wird insbesondere für Gesprächs-, persönliche Untersuchungs- und andere zuwendungsintensive Arztleistungen in Erwägung gezogen, laut Bundesärztekammer.
Bis dahin gilt es, die vorhandenen Rahmenbedingungen zu nutzen, um ein leistungsgerechtes Honorar zu erzielen.
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