Die elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht nur für gesetzlich Versicherte von Bedeutung, sondern auch für Privatpatienten. Als Arzt ist es wichtig, über die Besonderheiten der ePA für Privatversicherte informiert zu sein, um eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten.
Verfügbarkeit der ePA für Privatversicherte
Während gesetzlich Versicherte seit Anfang 2025 schrittweise eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollten, begann zunächst eine Testphase in ausgewählten Regionen. Doch aufgrund von Sicherheitsbedenken wurde die flächendeckende Einführung vorerst gestoppt. Für Privatversicherte stellt sich die Situation ohnehin anders dar:
- Keine Verpflichtung: Privatversicherte sind nicht zur Nutzung der ePA verpflichtet.
- Freiwillige Einführung durch Versicherer: Private Krankenversicherungen dürfen eine ePA anbieten, müssen es aber nicht.
- Unterschiedliche Verfügbarkeit: Einige Versicherungen stellen die ePA bereits zur Verfügung, während andere die Einführung noch planen.
Funktionen der ePA für Privatversicherte
Die ePA für Privatversicherte bietet ähnliche Funktionen wie die gesetzliche Variante:
- Zentraler Speicher für medizinische Daten wie Befunde, Arztbriefe, Diagnosen und Therapiepläne.
- Patientensteuerung: Privatpatienten können festlegen, welche Ärzte Zugriff auf ihre Daten haben und Informationen hinterlegen dürfen.
Online Check-in: So funktioniert der Zugriff
Ein zentraler Unterschied zur ePA für gesetzlich Versicherte ist der Online Check-in-Prozess:
- Authentifizierung über die ePA-App der PKV.
- QR-Code-Scan: Ärzte müssen einen QR-Code bereitstellen, den der Patient mit der App scannt.
- Datenübermittlung: Der Check-in überträgt die Krankenversichertennummer (KVNR) und weitere Daten an die Praxis.
- Einmaliger Check-in pro Praxis: Die Anmeldung muss nicht bei jedem Besuch wiederholt werden.
Wichtige Komponenten der ePA für Privatversicherte
Privatversicherte erhalten von ihrer Versicherung in der Regel folgende Elemente zur ePA-Nutzung:
- Krankenversichertennummer (KVNR) - Diese muss separat beantragt werden und ist nicht identisch mit der Versichertennummer.
- GesundheitsID (Digitale Identität)
- ePA-App der privaten Krankenversicherung
- Online Check-in-Funktion
Vergütung der Befüllung der ePA nach GOÄ
Ein wichtiger Aspekt für Ärzte ist die Abrechnung der Befüllung der ePA. Die Bundesärztekammer hat hierzu Abrechnungsempfehlungen beschlossen:
GOÄ-Ziffer A75
Erstbefüllung der ePA mit medizinischen Informationen inklusive Ergänzung der zugehörigen Metadaten
(zum 2,3-fachen Satz = 17,43 €)
GOÄ-Ziffer A70
Weitere Befüllung der ePA mit medizinischen Informationen inklusive Ergänzung der zugehörigen Metadaten
(zum 2,3-fachen Satz = 5,36 €)
Durch die Abrechnung nach GOÄ kann für den zusätzlichen Dokumentationsaufwand eine angemessene Vergütung erzielt werden.
Fazit: Vorbereitung ist entscheidend
Die ePA für Privatversicherte ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, unterscheidet sich aber von der gesetzlichen Variante. Für Ärzte bedeutet das:
- Sicherstellen, dass die Praxis den QR-Code für den Online Check-in bereitstellen kann.
- Regelmäßig über Entwicklungen bei privaten Krankenversicherungen informieren.
- Prozesse anpassen, um die ePA effizient in den Praxisalltag zu integrieren.
- Vergütung der ePA-Befüllung nutzen: Die Dokumentation der ePA kann über die GOÄ-Ziffern A75 und A70 abgerechnet werden.
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