Das E-Rezept ist alltagstauglich und Patienten können ab 1. Juli 2023 das erste Mal mit der Gesundheitskarte das Rezept digital einlösen. Bis Ende Juli sollen laut Karl Lauterbach 80 Prozent der Apotheken an das neue System angeschlossen sein.
Die Einführung des elektronischen Rezepts hat sich mehrfach verzögert. Im vergangenen Herbst wurden weitere Schritte in der einzigen Pilotregion in Westfalen-Lippe auf Eis gelegt.
Anfang März kündigte Lauterbach an, die Verbreitung digitaler Anwendungen deutlich zu beschleunigen. Er betonte, das deutsche Gesundheitswesen hänge Jahrzehnte hinterher, was die Digitalisierung betrifft. Das Ziel ist es, dass E-Rezepte alltagstauglich werden.
Für die Einlösung von E-Rezepten in der Apotheke stehen gesetzlich versicherten Patienten zukünftig drei verschiedene Optionen zur Verfügung:
1) Elektronische Gesundheitskarte:
In der örtlichen Apotheke kann das Rezept über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgerufen werden.
2) E-Rezept-App:
Patienten erhalten das Rezept direkt auf ihrem Smartphone und können es über eine spezielle E-Rezept-App an die gewünschte Apotheke senden und das benötigte Medikament vorbestellen.
3)Papierausdruck:
Statt des traditionellen "rosa Zettels" erhalten Patienten einen Papierausdruck mit einem speziellen Rezeptcode.
Um das E-Rezept nutzen zu können, müssen sich Patienten mit einem Krankenkassen-Code in der E-Rezept-App legitimieren. Es ist wichtig zu beachten, dass das E-Rezept derzeit nur für gesetzlich versicherte Patienten gilt.
Was ist mit den privatversicherten Patienten?
Aktuell wird das blaue Rezept für Privatversicherte weiterhin in Papierform ausgestellt, da es noch kein E-Rezept für sie gibt. Die privaten Krankenversicherungen arbeiten jedoch aktiv daran, im Laufe des Jahres 2023 auch ihren Versicherten das E-Rezept und weitere digitale Anwendungen anzubieten.
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