Das Einlösen von E-Rezepten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verzögert sich und soll erst ab Sommer 2023 in den Apotheken möglich sein.
Der Grund dafür ist, dass bisher der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das vorgesehene Verfahren noch nicht genehmigt hat. Es sind nicht alle Auflagen erfüllt worden und damit ist das Konzept von der Gematik zu unsicher.
Damit steigt auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), aus der Einführung des elektronischen Rezeptes in der Pilotregion vorerst aus. Eigentlich sollte nach dem Start im September die Anzahl der teilnehmenden Praxen in der Pilotregion stetig erhöht werden. Dies wird aufgrund der Probleme vorerst nicht passieren. Die KVWL fordert eine reine digitale Lösung. Ohne eine einfache digitale Lösung könne das E-Rezept nicht zu einem flächendeckenden Verfahren ausgeweitet werden.
Aktuell erhielt der Großteil der Patienten einen Papierausdruck mit einem QR-Code, mit dem die Apotheke auf das Rezept zugreifen kann. Das ist kein Fortschritt in der Digitalisierung und wird weder von den Ärzten noch von den Patienten akzeptiert.
Daher sind jetzt zusätzliche notwendigen technische Anpassungen erforderlich, damit die eGK zum Einlösen des E-Rezeptes genutzt werden kann. Die Gematik arbeitet daran, und ist im engen Austausch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
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