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Neue GOÄ Analogziffern für HNO-ärztliche Leistungen und Atemtests

Die Bundesärztekammer hat neue Abrechnungsempfehlungen für HNO-ärztliche Leistungen und für H2-Atemtest und 13C-Harnstoff-Atemtest bekannt gegeben.

Hier erhalten Sie einen Überblick der neuen Analogziffern für HNO-ärztliche Leistungen (Stand: 14.06.2022):

Tonsillotomie:

GOÄ-Ziffer: A1499

Ausschälung und Resektion einer Gaumenmandel mit der Kapsel (Tonsillektomie)

(zum 2,3fachen Satz = 62,07 €)

oder

GOÄ-Ziffer: A1500

Ausschälung und Resektion beider Gaumenmandeln mit den Kapseln (Tonsillektomie)

(zum 2,3fachen Satz = 99,07 €)

 

Wechsel/Einbringen/Entfernen einer Trachealkanüle, als selbständige ärztliche Leistung:

GOÄ-Ziffer: A1529

Intubation oder Einführung von Dehnungsinstrumenten in den Kehlkopf, als selbständige Leistung

(zum 2,3fachen Satz = 20,38 €)

 

Entfernung von Ohr-Tamponaden:

GOÄ-Ziffer: A1569

Entfernung eines nicht festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhl

(zum 2,3fachen Satz = 9,92 €)

 

Tipp: Bei der Entfernung von festsitzenden Tamponaden oder Tamponaden mit längerer Verweildauer würden eine erhöhte Schwierigkeit bzw. ein erhöhter Zeitaufwand ggf. ein Überschreiten der Begründungsschwelle gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ unter ggf. maximaler Ausschöpfung des Gebührenrahmens rechtfertigen.

 

Intratympanale Medikamenteneinbringung:

GOÄ-Ziffer: 1575

Inzision des Trommelfells (Parazentese)

(zum 2,3fachen Satz = 17,43 €)

 

GOÄ-Ziffer: 485

Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle

(zum 2,3fachen Satz = 6,17 €)

 

GOÄ-Ziffer: 256

Injektion in den Periduralraum

(zum 2,3fachen Satz = 24,80 €)

 

Abrechnungsempfehlung für den H2-Atemtest und 13C-Harnstoff-Atemtest nach GOÄ (Stand: 01.07.2022):

Bei den Atemtests wird die Ausatemluft der Patienten untersucht, um beim H2-Atemtest z.B. Unverträglichkeiten gegen bestimmte Kohlenhydrate (z.B. Lactose, Fructose) nachzuweisen oder die orocoekale Transitzeit zu bestimmen.

 

GOÄ-Ziffer: A618

H2 Atemtest (z.B. Laktosetoleranztest), einschl. Verabreichung der Testsubstanz, Probeentnahmen und Messungen der H2-Konzentration, einschl. Kosten (analog Nr. 617 GOÄ) - n. Verzeichnis analoger Bewertungen der Bundesärztekammer

(zum 1,8fachen Satz = 35,78 €)

 

Achtung: Die anfallenden Kosten für die Verabreichung der Testsubstanz, die Probeentnahmen und die Messungen sind nicht zusätzlich berechenbar, da diese bereits in der GOÄ-Ziffer A618 enthalten sind.

Der H2-Atemtest wird immer insgesamt berechnet und kann nicht je abgenommener Probe abgerechnet werden.

 

Beim 13 C-Harnstoff-Atemtest geht es um die Beantwortung der Frage, ob der Ma-

gen mit Helicobacter pylori besiedelt ist.

 

GOÄ-Ziffer: A619

Durchführung des 13C-Harnstoff-Atemtests, einschl. Verabreichung der Testsubstanz und Probeentnahmen (analog Nr. 615 GOÄ) - n. Verzeichnis analoger Bewertungen der Bundesärztekammer

(zum 1,8fachen Satz = 23,82 €)

 

Tipp: Die Kosten für die Testsubstanz sind nach § 10 gesondert berechenbar.

 

Die Auswertung einer oder mehrerer Atemproben eines 13-C-Harnstoff-Atemtests

nach GOÄ-Ziffer 614 sind nach Empfehlung der Bundesärztekammer analog nach

der GOÄ-Ziffer 3783 zu berechnen.

 

Hier geht es zu den Bekanntmachungen der Bundesärztekammer:

Abrechnungsempfehlung für HNO-ärztliche Leistungen

GOÄ-Ratgeber für H2-Atemtest und 13C-Harnstoff-Atemtest

 

 

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