Immer wieder kommt die Frage auf, welche GOÄ-Ziffer für die optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhaut berechnet werden kann.
Nach dem Verzeichnis analoger Bewertungen der Bundesärztekammer:
GOÄ-Ziffer A7015
Optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhautdicke des Auges, (analog Nr. 410 GOÄ)
(zum 2,3fachen Satz = 26,81 €)
Für die Untersuchung des anderen Auges in der gleichen Sitzung:
GOÄ-Ziffer A420
Optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhautdicke des Auges, (analog Nr. 420 GOÄ)
(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)
Achtung: Wenn beide Augen untersucht wurden in der gleichen Sitzung, immer das linkes und rechtes Auge zu der jeweiligen Ziffer mit angeben.
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